Augenscheinseinnahme

Augenscheinseinnahme
Augenscheinseinnahme f judicial examination of the scene; inspection of the location

German-english law dictionary. 2013.

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  • Augenschein — (Augenscheinseinnahme, Okularinspektion), in der Rechtssprache die von einer Behörde in amtlicher Eigenschaft vorgenommene Besichtigung eines Gegenstandes, namentlich die richterliche Augenscheinseinnahme. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Auschwitz-Prozess — Bei den Auschwitzprozessen handelt es sich im engeren Sinn um die sechs Strafprozesse gegen Mitglieder der Lagermannschaft des nationalsozialistischen Vernichtungslagers Auschwitz vor dem Schwurgericht in Frankfurt am Main in den Jahren 1963–65… …   Deutsch Wikipedia

  • Auschwitz-Prozesse — Bei den Auschwitzprozessen handelt es sich im engeren Sinn um die sechs Strafprozesse gegen Mitglieder der Lagermannschaft des nationalsozialistischen Vernichtungslagers Auschwitz vor dem Schwurgericht in Frankfurt am Main in den Jahren 1963–65… …   Deutsch Wikipedia

  • Auschwitzprozess — Bei den Auschwitzprozessen handelt es sich im engeren Sinn um die sechs Strafprozesse gegen Mitglieder der Lagermannschaft des nationalsozialistischen Vernichtungslagers Auschwitz vor dem Schwurgericht in Frankfurt am Main in den Jahren 1963–65… …   Deutsch Wikipedia

  • Auschwitzprozesse — Das Haus Gallus in Frankfurt am Main, dem Ort der Verhandlungen des 1. Auschwitzprozesses 1963 65 Bei den Auschwitzprozessen handelt es sich u.a. um sechs Strafprozesse gegen Mitglieder der Lagermannschaft des nationalsozialistischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Thatbestand — (lat. Corpus delicti), der Inbegriff der gesetzlichen Merkmale, aus denen eine verbrecherische That besteht, also der Begriff des Verbrechens selbst. Man unterscheidet hierbei gewöhnlich a) allgemeinen u. besonderen T. u. versteht unter dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Untersuchung — Untersuchung, 1) die Anwendung der Mittel, welche dazu dienen, um über irgend eine Thatsache od. einen Gegenstand eine möglichst gründliche u. allseitige Gewißheit zu erlangen, daher bes. im Strafrecht Criminaluntersuchung, der Abschnitt des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wahrnehmung — Wahrnehmung, 1) die unmittelbare Auffassung des Gegebenen im Bewußtlein; wird sie durch die äußeren Sinne bewirkt, so ist sie eine äußere W.,[756] geschieht sie durch den inneren Sinn, so ist sie eine innere W. Daher das Wahrnehmungsvermögen der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Criminalproceß — (Peinlicher Proceß, Strafproceß, Strafverfahren, Ordo judiciorum criminal ium, Processus criminalis), 1) der Inbegriff der Rechtshandlungen, welche bei gesetzmäßiger Untersuchung u. Bestrafung eines einzelnen Verbrechens nothwendig werden; 2) der …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Besichtigung — oder Augenscheinseinnahme (Okularinspektion), s. Augenschein. Im Bergrecht heißt B. auf Augenschein die nach vorhergegangener Mutung an Ort und Stelle von seiten der Beamten vorgenommene Prüfung, ob eine Lagerstätte bauwürdig sei oder nicht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lokaltermin — Lokalaugenschein (österr.); Besichtigung * * * Lo|kal|ter|min 〈m. 1〉 gerichtl. Termin am Tatort * * * Lo|kal|ter|min, der (Rechtsspr.): Gerichtstermin am Tatort, Ort des Geschehens. * * * Lokaltermin,   Ortstermin, gerichtlicher Termin außerhalb… …   Universal-Lexikon

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